Und dann ĂŒberholt dich ein Autofahrer, weil Radfahrer muss man ja ĂŒberholen.
Dabei wird er mit 50 geblitzt.
Und ist deswegen jetzt sauer auf dich.
ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten mĂŒssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dĂŒrft euch frei entfalten!
đ± Empfohlene Schlaufon-Applikationen fĂŒr Lassmich
Befreundete Kommunen:
Sonstiges:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten mĂŒssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dĂŒrfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine HochwÀhl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um HochwĂ€hlis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. fĂŒr andere Gemeinschaften.
4. Keine BildschirmschĂŒsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die BildschirmschĂŒsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zĂ€hlen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen BeitrÀge oder Meta-BeitrÀge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-BeitrĂ€ge, insbesondere ĂŒber gelöschte oder gesperrte BeitrĂ€ge, sind nicht erlaubt.
6. Keine ĂberfĂ€lle
Wer einen Ăberfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklĂ€ren. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ă40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von RĂŒdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel mĂŒssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die AtmosphĂ€re auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine KöderbeitrÀge, keine Falschmeldungen
BeitrĂ€ge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primĂ€r Empörung, Aufregung, Wut o.Ă. ĂŒber ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.org
Das ist wirklich nervig. Man fÀhrt in der 30er-Zone schon 35-40, weil es tendenziell bergab geht und dann kommt ein Autofahry mit 55+.
Hmmmm, ab 25 km/h wird die UnterstĂŒtzung abgeschaltet. Entweder ist illegal getunt oder es handelt sich um ein S-Pedelec.
Du wirst doch wohl 11 km/h ohne UnterstĂŒtzung schaffen.
Du hast da einen Denkfehler: Wenn du 25 km/h mit UnterstĂŒtzung fĂ€hrst, kannst du nicht 11 km/h einfach oben drauf legen. Du musst die vollen 36 km/h allein halten können, da ab 26 km/h die UnterstĂŒtzung komplett abschaltet, bis du wieder auf 25 km/h fĂ€llst.
Okay, dann fahr doch einfach alleine 11 km/h und dann macht das Fahrrad seine 25 km/h oben drauf. Easy.
Berg ab geht das entspannt mit ordentlich treten.
Es gibt E-RĂ€der die 80 km/h schaffen. Nur man muss strampeln sodass man es erreicht.
Ich bin auch mal auf dem Schulweg auf dem Fahrrad von ner Blitzertonne geblitzt worden.
Wir wurden mit 40 in ner 30er Zone geblitzt.
Ich weiĂ immer noch nicht, wie der T1 das ĂŒberhaupt ohne RĂŒckenwind und GefĂ€lle erreicht hat.
Die Limits gelten doch nur fĂŒr KFZ oder?
Falls ernstgemeinte Frage: Doch, natĂŒrlich gelten ausgeschilderte Limits auch fĂŒr Radfahrer.
Es gibt Ausnahmen bei impliziten Limits (also nicht explizit zB mit "30" beschilderten Limits), zB gelten die innerörtlichen 50km/h ab Ortsschild nicht fĂŒr Radfahrer. Andere implizite Limits wie Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich wiederum aber schon.
Genau. §3 der StVO regelt die allgemeinen Geschwindigkeitslimits, z.B. 50 km/h innerorts, fĂŒr Kraftfahrzeuge. FahrrĂ€der sind keine Kraftfahrzeuge und fallen somit nicht darunter.
§§41 und 42 regeln ĂŒber Vorschrifts- bzw. Richtzeichen Ge- und Verbote, z.B. aweichende Geschwindigkeitslimits (Zeichen 274) oder den verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325) fĂŒr alle Verkehrsteilnehmer bzw. FahrzeugfĂŒhrer, also auch Radfahrer.
Ja, ich glaube auf dem Rad bist du nicht verpflichtet, deine Geschwindigkeit zu messen
Nicht wirklich, aber es gilt dennoch die Sorgfaltspflicht, weshalb man den UmstÀnden entsprechend angepasst fahren muss
HĂ€h, das' doch Milli Dance!?