ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!
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Befreundete Kommunen:
Sonstiges:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine Überfälle
Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine Falschmeldungen
Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.org
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Das hat wohl die BA vermurkst. Und das ist auch nicht ungewöhnlich. Es kommt wirklich darauf an, welches Amt bearbeitet. Und es ist einfach kafkaesk :(
Ich hatte da mal eine Antwort eines Sachbearbeiters der BA an einen Kollegen kopiert, der von seiner Dienststelle die Anweisung hatte, die Leute alle an das JC zu verweisen:
Grundsätzlich ist eine Bewilligung nur nach Vorlage aller benötigten Dokumente etc möglich. Das wäre die reguläre endgültige Bewilligung.
Davon gibt es zwei Ausnahmen: Die Vorschussbewilligung nach §42 SGB I, wenn die Leistungshöhe nicht abschließend ermittelt wurden ist. Das kann erfolgen, wenn
-Lohnabrechnungen/Entgelte fehlen
-Lohnsteuerklasse oder Kindermerkmal noch nicht feststehen
-Einschränkungen in der Verfügbarkeit/Arbeitszeit unklar sind
-Nebenverdienst noch nicht geklärt ist.
Kannst du also nutzen, wenn ein Anspruch nachgewiesen wurde und der Beginn der ALG-Zahlung auch feststeht, also nur die genaue Höhe unklar ist. Im absoluten Notfall kannst du dir da sogar ein Bemessungsentgelt Pi mal Daumen ausdenken.
Alternativ gibt es die vorläufige Bewilligung nach §328 SGB III. Die kann man nutzen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt oder der Anspruchsbeginn noch nicht feststeht, weil
-Arbeitsbescheinigung fehlt
-Ersatz-Unterlagen unvollständig sind
-die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt grundsätzlich noch ungeklärt ist.
Leistungen auszahlen in Fällen, in denen keine Bewilligung möglich ist, ist vom Gesetz nicht abgedeckt. Ich schluder jetzt mal ein bisschen, weil ich mir nicht die Finger wundtippen will, aber: "Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach" (§42 (1) S.1 SGB I) und "die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen" (§328 (1) Nr.3 SGB III) beziehen sich beide auf den Anspruch, der in §137 SGB III geklärt ist: Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer
arbeitslos ist,
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3.die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Das sind die Grenzen der vorläufigen /Vorschuss-Bewilligung.
Vielleicht kann hier jemand damit mal etwas anfangen.